Wie wird man Hundetrainer?

Über eine staatlich anerkannte Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz!

Die Presse berichtet immer wieder über private Seminarzentren für die Ausbildung zum Hundetrainer und erwähnt, dass es keine staatlich geregelte Ausbildung für diesen Beruf gibt.

Das stimmt so nicht!

Dank der konstruktiven Hilfe des damaligen BDI-Präsidenten Hans-Olaf Henkel gibt es seit 1999 den Beruf des Tierpflegers mit einer neuen, dritten Fachrichtung, die unter anderem für Hundeschulen und Hundepensionen erstellt wurde. Dieser Beruf ist übrigens der einzige mit einer staatlichen Anerkennung nach dem Berufsbildungsgesetz (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 2003), in dem das Beobachten und Erziehen von Hunden ein nicht zu vernachlässigender Bestandteil ist. Dieser Beruf fällt in den Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern (IHK).

Die Überarbeitung des Berufsbildes des Tierpflegers

Die von mir in einem langen Weg angeregte Überarbeitung des Berufsbildes des Tierpflegers und die Neuerstellung der dritten Fachrichtung für unter anderem Hundeschulen bis hin zur Verordnung zum Geprüften Tierpflegemeister im Jahre 2009 schaffte die Basis für diesen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.

Ein Brief von Hans-Olaf Henkel brachte das Rad ins Rollen.

Die Inhalte der staatlich anerkannten Berufsaubildung des Tierpflegers

Während der dreijährigen, dualen Berufsausbildung erwirbt ein Tierpfleger gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 3. Juli 2003 abgedruckt im Bundesgesetzblatt unter anderem folgende Fertigkeiten und Kenntnisse: das Verhalten von Tieren zu beobachten und zu beschreiben, Verhaltensänderungen festzustellen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

Insbesondere lernt ein Tierpfleger in einer Hundeschule und einer Hundepension, Hunde zu bestimmen sowie nach Ursprung, Rasse, Charakter und Verhalten einzuordnen, Sozialisierung zwischen Mensch und Hund sowie zwischen Hunden zu fördern, Gruppenhaltung von Hunden durchzuführen, mit Problemhunden umzugehen sowie tierschutzgerechte Trainings- und Erziehungsmethoden anzuwenden.

Ein Tierpfleger, der in einer Hundeschule und -pension ausgebildet wurde, besitzt somit die Fähigkeit, das Verhalten von Hunden zu deuten, und kann so beurteilen, wo die Hundeerziehung ansetzen muss.

Voraussetzung um Hundetrainer zu werden

Eine Grundvoraussetzung, um Hundetrainer zu werden, ist umfangreiches Wissen über das Verhalten von Hunden. In der oben erwähnten Berufsausbildung in Hundeschulen und Hundepensionen wird der Auszubildende täglich mit der Erziehung und dem Verhalten von Hunden konfrontiert. Der Hundetrainer ist selbstverständlich kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, aber das Erziehen und Beobachten von Hunden ist ein nicht zu vernachlässigender Bestandteil im Beruf des Tierpflegers nach dem Berufsbildungsgesetz.

Ein banales Beispiel

Es gibt keine staatliche geregelte Ausbildung für den Tapezierer. Aber es gibt eine staatlich geregelte Ausbildung für den Maler und Lackierer, die auch das Tapezieren in einem nicht zu vernachlässigendem Umfang beinhaltet. Ein solches Beispiel trifft auf fast jedes Berufsbild zu.

Weitreichende Qualifikation eines Tierpflegers

Theorie und Praxis werden dem Auszubildenden in einem großen Umfang vermittelt. In der dualen Berufsausbildung lernen die Auszubildenden auch über Ernährung, Fellpflege, Krankheitsfrüherkennung, Erste Hilfe am Hund, Impfungen etc. – Themen, zu denen auch ein guter Hundetrainer im täglichen Berufsleben seinen Kunden gegenüber immer mit sachlich fachlichem Rat zur Seite stehen muss. Selbstverständlich sind auch die Punkte Kundenbetreuung und Unternehmensführung ein wichtiger Bestandteil im Ausbildungsrahmenplan des Tierpflegers.

Eine sinnvoll gestaltete Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung mit staatlicher Anerkennung nach dem Berufsbildungsgesetz, in der das Erziehen von Hunden ein nicht zu vernachlässigender Bestandteil ist, sollte doch der sinnvollste Weg zum Hundetrainer sein.

Die Ausbildung zum Tierpfleger dauert 3 Jahre – über 4500 Stunden Praxis, über 700 Stunden Theorie und kostet den Auszubildenden nichts, stattdessen erhält er eine Ausbildungsvergütung.

Es entstehen somit für den Ausbildungsbetrieb Kosten und nicht für den, der einen Beruf erlernen will. Das entspricht natürlich eher einem sozialen Gedanken, den ein Seminarzentrum wahrscheinlich weniger vertritt.

Mein Wirken

Durch die Ernennung des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Sachverständigen des Bundes war ich über zwei Jahrzehnte maßgeblich an der Erstellung der dritten Fachrichtung und der Neugestaltung des Berufs Tierpfleger bis zur Verordnung zum geprüften Tierpflegemeister im Jahre 2009 beteiligt. Meine jahrzehntelangen Erfahrungen in der Hundeerziehung und Pflege von Hunden und Katzen sind somit in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB), dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in das neue Berufsbild des Tierpflegers eingeflossen. Seit 1999 bin ich als ordentliches Mitglied in den Prüfungsausschuss der Tierpfleger berufen und bilde in unserer Hundeschule und unserem Hunde- und Katzenhotel zum Tierpfleger und somit auch in der Hundeerziehung aus.

Die Gesetzestexte zur Ausbildungsverordnung und Verordnung zum geprüften Tierpflegemeister findet man unter folgendem Link: zu den Verordnungen.

Bund, Länder, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände plädieren immer wieder an die soziale Verantwortung der Unternehmer, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, denn Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz schafft Fachkräfte.

Im Gegensatz zu den vielen Lehrgängen zum Hundetrainer in privaten Seminarzentren kostet die staatliche anerkannte Berufsausbildung zum Tierpfleger den Auszubildenden kein Geld und bindet ihn auch nicht an langfristige Verträge.

Raymond Lütjohann,
Sachverständiger des Bundes im Beruf Tierpfleger
für die Arbeitsbereiche Hundeerziehung und Tierpflege