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Die Überarbeitung vom Berufsbild "Tierpfleger" bis hin zum Meister

Nicht jeder Chef, der Fachkräfte braucht, hebt deswegen gleich eine Ausbildung aus der Taufe. Raymond Lütjohann, Inhaber der Hundeschule und des Hunde- und Katzenhotels first class am Kiekutsee, schon.

1983 eröffnete er zusammen mit seiner Frau Doris Lütjohann den Betrieb am Kiekutsee, der sich binnen kurzer Zeit großer Nachfrage erfreute. Die Pflege und Versorgung der vierbeinigen Gäste erforderte einen größeren Personalaufwand als den bisherigen und diesen wollte Lütjohann mit qualifizierten Fachkräften und nicht mit Aushilfskräften stellen.

Erste Nachfragen im Sommer 1988 bei der Industrie- und Handelskammer Syke hatten diesem Vorhaben einen erschütternden Dämpfer versetzt. Es gab den Beruf Tierpfleger, der in zwei Fachrichtungen aufgeteilt war: Zootierpflege und Haus- und Versuchstierpflege. Mit der Fachrichtung Zootierpflege wurde logischerweise in Zoos ausgebildet. Die Ausbildung mit der Fachrichtung Haus- und Versuchstierpflege erforderte eine Kooperation zwischen seiner Firma und einem Versuchstierlabor; die Ausbildung wäre abwechselnd in beiden Betrieben verlaufen.

Die zukünftigen Auszubildenden in Kooperative mit einem Versuchstierlabor auszubilden, widersprach den ethischen und moralischen Überzeugungen Lütjohanns. Ohne eine Kooperative mit einem Versuchstierlabor konnte seine Firma jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht ausbilden. Das wollte Lütjohann nicht hinnehmen. Er wollte für seine Bereiche eine getrennte Fachrichtung von den Versuchstierpflegern.

Ein Kampf gegen Windmühlen begann, gezeichnet von über dreihundert Briefen, in denen Lütjohann sein Anliegen allen Ämtern, Kammern, Politikern, Bundesministerien und Vereinigungen zukommen ließ. Auf keinen einzigen dieser Briefe folgte eine konstruktive Rückmeldung. Die Hoffnung nicht aufgebend wiederholte Lütjohann diese Prozedur jährlich, doch fühlten sich über acht Jahre selbst die zuständigen Ressorts hierfür nicht verantwortlich. Hunderte Briefwechsel und Telefonate fanden zwar statt, ebenso viele persönliche Gespräche, doch ein zufriedenstellendes Ergebnis gab es nicht.

Aufgeben war für Lütjohann jedoch keine Option.

Mit großer Hoffnung wandte er sich direkt an den Bundesverband der Industrie e.V. (BDI).

Ein Brief an den damaligen BDI-Präsidenten Hans-Olaf Henkel brachte den Stein nun endlich ins Rollen. Die Antwort folgte promt. Hans-Olaf Henkel teilte Lütjohann schriftlich seine Freude mit, dass er in seinem Dienstleistungsbetrieb jungen Leuten einen Ausbildungsplatz anbieten wolle. Des Weiteren leitete er den Brief an das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) weiter, welches für seine Mitglieder die Interessen in Berufsausbildungsfragen wahrnimmt.

Herr Rulands vom Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) nahm sich Lütjohanns Anliegen an und sollte von nun an ein ständiger Begleiter auf diesem Weg werden. Termine mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHT) in Bonn wurden vereinbart und kurze Zeit später fand sich beim DIHT eine weitere engagierte Person, die von nun an ebenfalls an der Seite Lütjohanns mitwirkte: Dr. Häusler. Anfragen bei den Betrieben aus der betroffenen Branche ergaben, dass die Nachfrage nach der Möglichkeit, in einer Hundeschule, Tierpension oder einem Tierheim auszubilden, bundesweit enorm groß war. Hunderte positiver Rückmeldungen an die Kammern sprachen für sich.

Am 17. Oktober 1997 war es dann soweit, die Sachverständigen des Bundes für den Beruf Tierpfleger zur Erarbeitung der dritten Fachrichtung wurden benannt. Zu Ihnen zählten Lütjohann selbst, Dr. Heike Pankatz vom Deutschen Tierschutzbund (DTB) sowie als Stellvertretung Dr. Häusler vom DIHT und Herr Rulands vom KWB. Die bestehende Ausbildungsordnung sollte um eine zusätzliche Fachrichtung "Tierheim/Tierpension" ergänzt werden, parallel dazu wurde beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Forschungsprojekt beantragt mit dem Ziel, die Ausbildung zum Tierpfleger zu überprüfen und gegebenenfalls einen neuen Strukturvorschlag vorzulegen. Die Sachverständigen sollten kurzfristig Unterlagen zu den Ausbildungsinhalten der neuen, dritten Fachrichtung "Tierheim/Tierpension" vorlegen.

Gut zwei Jahre nach dem Brief an Hans-Olaf Henkel und etlichen Sitzungen mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), dem Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) und vielen weiteren ging eine Odyssee durch die Wirren der Bürokratie zu Ende: Am 25. November 1998 erging die endgültige Bestätigung vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), dass im Einvernehmen mit den Sozialparteien und in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien dem bestehenden Ausbildungsberuf "Tierpfleger" die dritte Fachrichtung "Tierheim/Tierpension" für die Arbeitsbereiche Tierpflege und Hundeerziehung angefügt ist.

Seit Sommer 1999 besteht nun also die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Tierpfleger in einer Hundeschule, Tierpension oder einem Tierheim zu absolvieren, sofern der jeweilige Betrieb von der IHK als Ausbildungsbetrieb anerkannt wird. Rund drei Jahre später wurde die Ausbildungsverordnung noch einmal überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Raymond Lütjohann wurde hierfür erneut zum Sachverständigen des Bundes im Beruf Tierpfleger ernannt.

Doch dessen nicht genug. Nach der Pflicht kommt die Kür,

dachte sich Lütjohann und wollte die Zukunftschancen für Fachkräfte dieses Berufs noch weiter ausbauen. Die Möglichkeit, den Tierpflegemeister zu machen, bestand bereits - jedoch nicht für die Fachrichtung "Tierheim/Tierpension". In einem Gespräch mit dem Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) regte Lütjohann an, die bestehende Fortbildungsverordnung zum Geprüften Tierpflegemeister/zur Geprüften Tierpflegemeisterin komplett zu überarbeiten, sodass sie auch die neue, dritte Fachrichtung des Tierpflegers "Tierheim/Tierpension" beinhalte. Für diese Überarbeitung und Erweiterung wurde Lütjohann erneut in den Kreis der Sachverständigen des Bundes für den Beruf Tierpfleger berufen.

Die Fortbildungsverordnung über die Prüfung zum staatlich anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin vom 16. März 2009 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2009, trat gemäß §10 der Verordnung am 1. April 2009 in Kraft.

21 Jahre Arbeit, die sich gelohnt haben: Das Berufsbild des Tierpflegers ist jetzt vollständig!